Study Visa FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Ihrem Stamp 2 Visum
Das Studienvisum ermöglicht es Ihnen, 6 Monate lang einen Sprachkurs in Irland zu belegen und insgesamt 8 Monate im Land zu bleiben. Dies ist eine großartige Gelegenheit, sowohl Ihr Englisch zu verbessern als auch Irland und die erstaunliche irische Kultur kennenzulernen.
Sie können bei uns in Everest 25 Wochen lang Englisch lernen (akademischer Kurs) und dann den Rest Ihrer Zeit nutzen, um Irland zu entdecken!
Aufgrund neuer Einwanderungsbestimmungen
Während Ihres Aufenthalts in Irland können Sie auch Urlaub machen und im Land arbeiten. Die irische Einwanderungsbehörde hat diesbezüglich sehr klare Regeln. Vergewissern Sie sich also bitte, dass Sie die Regeln für das Arbeiten in Irland und das Beantragen von Urlaub während Ihres Kurses verstehen. Mehr darüber können Sie unter den unten aufgeführten Links nachlesen
Für die Beantragung eines Studienvisums in Irland gelten für die einzelnen Länder unterschiedliche Regeln. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen über diesen Prozess zu erhalten. Wir verstehen, dass dies ein schwieriger Prozess sein kann und wir sind hier, um Ihnen dabei zu helfen.
Nützliche Links, die Sie bei der Vorbereitung Ihres nächsten Abenteuers in Irland beachten sollten:
Irischer Rat für internationale Studenten – Dort gibt es viele Informationen und Ratschläge für internationale Studenten und man hilft Ihnen gerne bei allen Fragen weiter, die Sie haben könnten.
Irish Naturalisation and Immigration Service – Alle Regeln über die verschiedenen Arten von Visa und die Anforderungen, die für alle von ihnen gelten.
Studenten, die einen Vollzeitkurs besuchen und im Besitz eines GNIB-Ausweises sind, sind berechtigt, eine Gelegenheitsarbeit anzunehmen, sofern der Studiengang auf der Liste der visumspflichtigen Kurse der Regierung aufgeführt ist. Gelegenheitsarbeit ist definiert als eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche, mit Ausnahme von zwei standardisierten Zeiträumen, in denen eine Vollzeitbeschäftigung (d.h. bis zu 40 Stunden pro Woche) zulässig ist. Diese Zeiträume sind der 15. Dezember bis zum 15. Januar und der 1. Mai bis zum 31. August, was den traditionellen Sommer- und Winterferien der Hochschulen entspricht. Diese Daten sind für alle Nicht-EWR-Studenten festgelegt, unabhängig vom tatsächlichen Lehrkalender der Hochschule für ihren Kurs. Die Colleges können keine Urlaubsbriefe mehr ausstellen, die einen Studenten außerhalb dieser Zeiten als für eine Vollzeitbeschäftigung verfügbar ausweisen.
Das Recht auf Arbeit erlischt automatisch mit dem Ablauf der Einwanderungserlaubnis eines Studenten, mit Ausnahme einer Verlängerung von bis zu 12 Monaten, die für Absolventen der dritten Stufe möglich ist.
Die irische Einwanderungsbehörde verlangt, dass alle Studenten, die nicht aus dem EWR stammen, zumindest eine Basisversicherung für medizinische Notfälle abschließen, z.B. für den Fall eines Unfalls, der einen Krankenhausaufenthalt erfordert. Der Nachweis der Versicherung wird bei der Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde verlangt. Für Kurzzeitstudenten kann unter Umständen eine Reiseversicherung ausreichen
Alle 25-wöchigen Englischkurse für Nicht-EWR-Studenten müssen an mindestens 4 Tagen pro Woche von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr stattfinden. Der Unterricht muss mindestens 15 Stunden (ohne Pausen) dauern, d.h. mindestens 15 x 60 Minuten.
Nicht-EWR-Studenten müssen zu Beginn des Kurses einen Stundenplan erhalten, in dem die Unterrichtszeiten, Tage und Ferienzeiten aufgeführt sind. Alle 25 Unterrichtswochen müssen innerhalb eines Zeitraums von 7 Monaten absolviert werden. Ein Student muss seinen Stundenplan vorlegen, wenn er sich für eine GNIB-Karte anmeldet. Die Schule kann den Stundenplan eines Schülers nicht ändern und ein Schüler kann nicht die Klasse oder die Unterrichtszeiten wechseln.
Die Schulen müssen eine Schülerbibliothek / ein Ressourcenzentrum bereitstellen, das für die maximale Anzahl von Schülern geeignet ist.
Die Einwanderungsbestimmungen besagen, dass keine Ferien oder Pausen erlaubt sind, die nicht Teil des Stundenplans eines Studenten sind, außer bei nachgewiesener Krankheit oder einem Trauerfall in der Familie. Vor dem Beginn des Unterrichts kann kein Urlaub gewährt werden. Es gibt bestimmte Zeiträume, in denen Nicht-EWR-Studenten im Winter und im Sommer Vollzeit
Gemäß den Bestimmungen, die am 20. Januar 2016 in Kraft getreten sind, müssen alle Kurse für Nicht-EWR-Staatsangehörige mit einem Studentenvisum mit einer Prüfung abgeschlossen werden, die den Einwanderungsanforderungen entspricht. Nicht-EWR-Studenten müssen sich zu Beginn des Kurses zur Prüfung verpflichten. Alle eingeschriebenen Studenten müssen bei Kursbeginn bei der Vergabestelle registriert sein.
Die Regeln listen verschiedene Prüfungsanbieter auf, die akzeptiert werden – darunter TIE, ETAPP, Cambridge, IELTS, Pearson, Integrated Skills in English. Eine genaue Liste der Prüfungen und Mindestpunktzahlen finden Sie auf den Seiten 6-7 der neuen Bestimmungen.
Die Einwanderungsbehörde (INIS) erwartet, dass Studenten eine Anwesenheit von mindestens 85% vorweisen können, wenn sie eine Verlängerung ihrer Einwanderungsgenehmigung beantragen. Nur die Einwanderungsbehörde kann entscheiden, ob ein Student mit einer niedrigeren Anwesenheitsquote eine Verlängerung beantragen kann.